Militärische Schiessen

Gewehrsektion – Militärische Schiessen 300m

Termine 2024

Obligatorische Bundesübung

in Uster (Lageplan)

Datum Zeit
Sa. 27.04. 09:00 – 11:30
Fr. 14.06. 18:00 – 20:00
Sa. 10.08. 08:30 – 12:00
Sa. 24.08. 08:30 – 12:00
Eidg. Feldschiessen

in Uster  (Lageplan)

Datum Zeit
Fr. 17.05. 18:00 – 20:00
Fr. 24.05. 18:00 – 20:00
Sa. 25.05. 09:00 – 12:00
So. 26.05. 09:00 – 12:00
Schiesspflicht

Die Schiesspflicht muss bis 31. August in einem anerkannten Schiessverein erfüllt sein. Die möglichen Schiessdaten können den lokalen Publikationsorganen oder auch dem Internet entnommen werden.

Folgende Angehörigen der Armee sind schiesspflichtig:

Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche im Vorjahr oder früher die Rekrutenschule absolviert haben. Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahr vor der Entlassung aus der Armee, längstens jedoch bis zum Ende des Jahre, in dem sie das 34. Altersjahr vollenden. Armeeangehörige, welche im Vorjahr aus der Armee entlassen Wurden, sind nicht mehr schiesspflichtig.

Subalternoffiziere können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Bestehen sie die Schiesspflicht auf die Distanz 25 Meter nicht, so müssen sie das Obligatorische Programm auf 300 Meter schiessen. Armeeangehörige, welche ihre Dienstpflicht in der zweiten Jahreshälfte erfüllen, werden erst im darauffolgenden Jahr aus der Militärdienstpflicht entlassen und sind deshalb schiesspflichtig.

Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:

Das Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten, das Dienstbüchlein, das Schiessbüchlein oder der Militärische Leistungsausweis, ein amtlicher Ausweis, die persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug, der persönliche Gehörschutz. Bei fehlenden Unterlagen wenden Sie sich an die Militärbehörde Ihres Wohnkantons.

Daten
  • Obligatorische Schiesspflicht
    Die Schiesspflicht kann jeweils bis 31. August absolviert werden. Verfügbare Schiessdaten und -zeiten sind unter  Abfrage Schiessdaten ersichtlich.
  • Nachschiesskurse
    Schiesspflichtige, welche das obligatorische Programm nicht oder nicht vorschriftsgemäss in einem Schiessverein geschossen haben, werden durch amtliche Bekanntmachung der Kantone zu einem Nachschiesskurs aufgeboten. 

Die Daten sind jeweils ab September verfügbar.

Programm
  • 5 Schuss         Einzelfeuer Scheibe A5
  • 5 Schuss         Einzelfeuer Scheibe B4
  • 1 x 2 Schuss    Schnellfeuer Scheibe B4, in 20 Sekunden
  • 1 x 3 Schuss    Schnellfeuer Scheibe B4, in 20 Sekunden
  • 1 x 5 Schuss    Schnellfeuer Scheibe B4 in 40 Sekunden
Die Schiesspflicht gilt als bestanden wenn:
  • mindestens 42 Punkte erreicht wurden und
  • höchstens 3 Nuller geschossen wurden.